Der richtige Zeitpunkt für eine KFO-Behandlung hängt ganz davon ab, welche Art von Zahn- und Kieferfehlstellung vorliegt.
Es gibt Anomalien, die das Kieferwachstum ungünstig beeinflussen (z.B. ein Kreuzbiß) und daher bereits im Milchgebiß oder in der ersten Phase des Zahnwechsels (die ersten großen Backenzähne brechen durch und die Schneidezähne wechseln) im Rahmen einer Frühbehandlung therapiert werden sollten.
Andere Fehlstellungen wiederum werden erst in der zweiten Phase des Zahnwechsels (die zweiten großen Backenzähne brechen durch und die Seitenzähne wechseln) oder im vollständigen bleibenden Gebiß behandelt.
Bei vorzeitig verloren gegangenen Milchzähnen ist häufig der Einsatz eines Lückenhalters sinnvoll.
Für kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlungen sollte das Wachstum vollständig abgeschlossen sein.
Daher ist es empfehlenswert, die erste kieferorthopädische Untersuchung mit ca. vier Jahren vornehmen zu lassen.
Die zweite Untersuchung ist mit ca. sechs Jahren ratsam, denn jetzt beginnt in der Regel die erste Phase des Zahnwechsels.
Die dritte kieferorthopädische Untersuchung sollte zu Beginn der zweiten Phase des Zahnwechsels mit ca. neun Jahren durchgeführt werden.
Wichtiger als das Alter des Patienten sind die Zahnentwicklung und das allgemeine Körperwachstum sowie die Art der Fehlstellung.